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Gedanken über die Deutsch-Jüdische Beziehung
Das Beobachten von Beziehungen zwischen jüdischen Organisationen und den deutschen Amtsträgern auf allen Ebenen, vom Bundeskanzler bis zum Stadtrat, versetzt mich immer wieder ins Staunen darüber, wie das Wohlwollen deutscher Amtsträger zur realen Vernichtung jüdischer Gemeinden und zur vollständigen Assimilation jüdischer Bevölkerung Deutschlands führt.
Mit guten Vorsätzen ist der Weg zur Hölle gepflastert"- diese bekannte Redewendung kann eins zu eins auf die gegebene Situation übertragen werden.
Meiner Meinung nach, besteht der fatale Fehler in den deutsch-jüdischen Beziehungen darin, dass zur Vereinfachung der Kontakte mit den Juden Deutschlands, der Status eines „offiziellen" oder besser gesagt, eines „Hofjuden" geschaffen wurde.
Zum „Hofjuden" wurden der Zentralrat der Juden Deutschlands (zur Kommunikation auf der Bundesebene) und die diesem identischen (sowohl was die Strukturen, als auch was die besetzten Positionen angeht) lokale Gemeinden gewählt.
Ich behaupte, dass weder der Zentralrat der Juden noch die Vorstände der meisten jüdischen Gemeinden die Mehrheit der jüdischen Bevölkerung Deutschlands repräsentieren. Und die Mehrheit, d.h. 80%, sind Einwanderer aus der ehemaligen UdSSR. Formell werden die Vorstände der o.g. Organisationen demokratisch gewählt. Doch meine Beteiligung an den Wahlen des Vorstands der Kölner Gemeinde hat mir den Wert einer derartigen „Demokratie" vor Augen geführt.
Offizielle Machtträger vertrauen den „Hofjuden" blind, ohne irgendwie in die Tätigkeit der Gemeinden einzudringen. In Deutschland werden weiterhin Synagogen gebaut, die jedoch nur einmal voll werden- bei der Eröffnungsfeier.
Leider blickt die Bundesregierung durch eine Geschichtslupe auf die jüdischen Organisationen. Jedes Mal, wenn eine neue Synagoge eröffnet wird, entschuldigen sie sich quasi für die Vergangenheit. Alles das, was geschehen ist, ist für immer ein Teil der Geschichte geworden, die man nicht vergessen darf, aus deren Fehlern man lernen soll, und die man an die folgenden Generationen weitergeben soll. Doch die ständige Erinnerung an das, was geschehen ist, hindert einen daran, vorwärts zu schreiten und zusammen in die Zukunft zu blicken.
Der in Deutschland geschaffene Status quo erlaubt es einigen Gemeinden, im wahren Sinn des Wortes, hinter den Rahmen des Gesetzes zu treten.
Folgendes Beispiel dient zur Erläuterung meiner Position. Als Kandidat bei den Wahlen zur Gemeindevertretung der Synagogengemeinde Köln, habe ich erfahren, dass die Wahlen in der jüdischen Gemeinde sich, was ihre Demokratie angeht, wenig von den Wahlen in totalitären diktatorischen Regimen, wie z.B. Libyen oder Kuba, unterscheiden.
Einige Kandidaten, die etwas dagegen hatten, dass demokratische Prinzipien mit Füßen getreten werden, haben eine Klage beim Amtsgericht Köln eingereicht mit der Forderung, die Willkür des Vorstands der Gemeinde zu stoppen. Die Schnelligkeit der Bearbeitung der Klage hat mich vom Hocker gerissen: schon vier Stunden nachdem alle Dokumente eingereicht wurden, bekam ich einen Anruf vom Richter, der mir geraten hat, die Klage zurückzuziehen, da das Kölner Amtsgericht sich nicht in die inneren Angelegenheiten einer religiösen Gemeinde einmischen darf. Ich war schockiert von dieser Antwort und habe versucht zu wiedersprechen:
— "Die Bundesregierung schickt ihre Soldaten in die DR Kongo, und riskiert dabei ihr Leben, um dort demokratische Wahlen zu ermöglichen. Und in Köln, auf dem deutschen Boden, ist das Gericht machtlos gegen eine jüdische Gemeinde, die in erster Linie eine öffentliche Organisation ist und dann erst eine religiöse Gemeinde."
— "Ich verstehe Ihre Aufregung, ich habe mir Ihre Papiere angeschaut,- lautete die Antwort des Richters."
Da die Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts registriert ist, haben wir angenommen, wir hätten noch eine Chance, beim Verwaltungsgericht. Doch die Antwort war dieselbe, auf Art. 140 GG i. V. m. Art. 137, Abs. 3 GG basiert, der aus der Verfassung der Weimarer Republik übernommen wurde.
Meiner Meinung nach, mag dieser Artikel gelten, jedoch nur für die vom Staat unabhängigen Konfessionen, was die jüdische Gemeinde in keinster Weise ist, da sie zum größten Teil vom Staat finanziert wird.
Lassen Sie uns daran denken, zu welcher Zeit dieses Gesetz verabschiedet wurde und was für eine Situation damals herrschte. Die jüdische Gemeinde war bis zum Zweiten Weltkrieg völlig vom Staat unabhängig und hat über Tausend Synagogen, zahlreiche Krankenhäuser, Kindergärten und andere Einrichtungen betrieben. Für viele mag dieses Beispiel schrecklich erscheinen, doch hat die jüdische Gemeinde Deutschlands nach der „Kristallnacht", am 9. November 1938, 1Mrd. Mark für die Beseitigung des Mülls, der von den verbrannten und den zerstörten Synagogen übrig geblieben war, bezahlt.
Zurzeit werden jüdische Gemeinden aus folgenden drei wichtigsten Quellen finanziell unterstützt: Finanzbeihilfe vom Bund, Empfänger:
· Zentralrat der Juden (5 000 000€ pro 100 000 Mitglieder deutscher Gemeinden, d.h. 50€ pro Person pro Jahr);
· Finanzbeihilfe von den Ländern auf Basis der Einigung zwischen den Landesregierungen und den jüdischen Gemeinden vor Ort (NRW:7 000 000€ pro 31 000 Mitglieder, d.h. 225€ pro Person pro Jahr);
· Finanzbeihilfe der Kommunen zur Unterstützung diverser Projekte, wie z. B. Unterstützung eines jüdischen Kindergarten oder Altersheims
Beispiel: Die jüdische Grundschule Köln wird einerseits von der Bezirksregierung Köln und andererseits von der Lauder Foundation finanziert. Die Rolle der jüdischen Gemeinde Köln beschränkt sich auf die Vermietung des Gebäudes und auf den Verkauf der Mahlzeiten für die Kinder. Somit ist die Schule eine weitere Einnahmequelle, die der Gemeinde jährlich mehr als 350 000€ einbringt. Einnahmen durch Kirchensteuer sind ein recht geringer Anteil am Haushalt.
Wie Sie sehen, hat sich die Finanzierung jüdischer Gemeinden grundlegend verändert. Doch nach sechzig Jahren ist die Gesetzesbasis im Bezug auf die Beziehungen zwischen den jüdischen Gemeinden und dem Staat unverändert geblieben.
Damit die Gesetze stets aktuell bleiben und der Realität entsprechen, müssen sie modifiziert werden. Unverändert müssen lediglich grundlegende demokratische Prinzipien bleiben- gerade solche grundlegende Prinzipien, wie das Recht auf faire Wahlen, das Recht auf Chancengleichheit für alle Kandidaten, unabhängig von ihrer Loyalität gegenüber dem Vorstand der Gemeinde.
Warum darf der Staat, wo er so viele Mitteln zu Verfügung stellt, sich nicht in die Prozesse innerhalb der Gemeinden einmischen?
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