Heute existiert keine jüdische Einheitsgemeinschaft in Deutschland: sie ist bruchstückhaft, strukturlos und ist lediglich durch soziale Ziele verbunden. Nur weniger als die Hälfte der Juden sind Mitglieder von religiösen jüdischen Gemeinden, die durch die Regierung unterstützt werden. Um die anderen kümmert sich niemand. Einerseits sind die Gemeinden autonom und selbst verwaltend, andererseits werden sie als Körperschaften öffentlichen Rechts im lebensaufrechterhaltenden Maße durch den deutschen Steuerzahler unterhalten. Wobei der Zentralrat und die Landesverbände sich auf die in den Satzungen deklarierte Autonomie der Gemeinden berufend, von der Kontrolle des Gemeindelebens ausgeschlossen sind. Und wenn auch der Staat die Mittel formal nur unter der Bedingung eines vollblütigen religiös-orientierten Gemeindelebens bewilligt, wirbt ein solcher Status der Gemeinden und ihre Unkontrollierbarkeit viele absolut nicht religiöse Menschen an, deren Ziel die Verwirklichung ihrer eigenen egoistischen Interessen ist. Demzufolge hat sich in vielen Gemeinden ein autoritärer Regelbetrieb etabliert, es äußert sich eine Respektlosigkeit gegenüber Menschen, Nichtbeachtung der demokratischen Prinzipien, Satzungen, staatlicher und religiöser Gesetze. Ordentliche Mitglieder vieler Gemeinden sind erniedrigt, rechtlos und wehrlos gegenüber der Willkür und können keine effektive Hilfe weder im Zentralrat der Juden in Deutschland noch in den Landesverbänden, bei Rabbinern und jüdischen Gerichten finden. Genau deswegen ist das Image vieler jüdischen Gemeinden nicht attraktiv, die Menschen distanzieren sich von ihnen, wenden sich lieber anderen unabhängigen Vereinigungen kultureller oder wissenschaftlich-technischer Natur hin. |