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Jüdisches Recht
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Das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland ist das einzige Rechtsorgan, welches in der gesellschaftsgegenwärtigen Domäne der jüdischen Gemeinschaft Deutschlands auftritt.

Er wurde auf Grundlage des Art. 15 der Satzung des Zentralrates der Juden in Deutschland gegründet. Mit dieser Satzung ist dem Gericht vorgeschrieben, sich in seiner Arbeit an das Zivilprozessgesetzbuch und das Verwaltungsgesetzbuch zu richten. Allerdings gibt es keine Hinweise, die Gesetzesbücher welcher Länder gemeint sind.

Das Gericht hat keinen bestimmten Wirkungsmechanismus auf die Figuranten der Gerichtsbeschlüsse. Die Abschirmung der Arbeit des Gerichts von der Öffentlichkeit lässt Zweifel aufkommen über die „Reinheit“ der gerichtlichen Tätigkeit und gibt die Möglichkeit an unsaubere Funktionäre der Gemeinden, ihre Vergehen sogar nach Gerichtsbeschlüssen geheim zu halten.
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1 Ein Symbol der Gleichgültigkeit Leonid Melamud 606

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