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Bielefeld: Streit in Kultusgemeinde jetzt ein Fall für Karlsruhe Print
Written by Wesfallen-Blatt   
Tuesday, 29 December 2009 17:15

Michelsohn-Gegner reichen Verfassungsbeschwerde ein

Bielefeld (MiS) Die Auseindersetzung um die die Vorstandwahlen in der jüdischen Kultusgemeinde Bielefeld sollen jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Rüdiger Fleischmann, Anwalt des im Februar 2008 gewählten, aber nicht im Amt befindlichen Vorstands, hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Grund Seit Juni steht eine Entscheidung des Schieds- und Verwaltungsgerichtes beim Zentralrat der Juden in Deutschland aus. Der kommissarisch eingesetzte Vorstand um Irith Michelsohn und Paul Yuval Adam versuche den Eindruck zu vermitteln, dass er rechtsmäßig aufgrund eigenmächtig durchgeführter Gemeindevertretungswahlen. Ende Mai dieses Jahres eingesetzt und dieses Jahres eingesetzt und die Angelegenheit abgeschlossen sei, erklärte Fleischmann. Das Schieds- und Verwaltungsgericht habe jedoch zuvor diesen Wahltermin aufgehoben und die Wahlen ausgesetzt.

Fleischmann mutmaßt, Michelsohn, die auch Geschäftsführerin der Union progressiver Juden ist, übe möglicherweise erheblichen politischen Einfluss auf den Zentralrat aus. Auf diese Weise werde die Sache verschleppt.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob es die Beschwerde annimmt. Fleischmann hofft auf einen raschen Beschuss, weil es hier um die Untätigkeiten des Schieds- und Verwaltungsgericht des Bundesverfassungsgericht  beim Zentralrat der Juden gehe. Weitere Verzögerung könnten nicht hingenommen werden, da bereits zwei Drittel  der turnusgemäßen Wahlperiode von drei Jahren verstrichen seien. Auch der Wahltermin Februar 2008 sei bereits ein verspäteter gewesen. Eigentlich hatte die Wahl bereits im November 2007 stattfinden müssen.

Das Ziel Fleischmanns und seiner Mandanten Anna Petrowskaja, Larissa Karwin und Mark Mazur bleibt es, dass ein neutraler Dritter eine Neuwahl des Vorstands in der Jüdischen Kultusgemeinde veranlasst und ausrichtet.

Wesfallen-Blatt, Nr. 292

 

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