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Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht! PDF Print E-mail
Written by Alois Samuel Wasser   
Monday, 01 March 2010 14:17

Als Gemeindemitglied von Beit Tikwa, der Kultusgemeinde in Bielefeld, lese ich immer wieder mit Erstaunen, wie undemokratisch wir sein sollen? Was ist dran an diesen Vorwürfen?

Meine eigene persönliche Meinung als einfaches Gemeindemitglied dieser Gemeinde, aber auch als Jurist, ohne den Anspruch der Vollständigkeit rechtlicher Ausführungen oder den Anspruch auf Absolutheit einer Wahrheit zu erheben, ist:

- Demokratie ist vorhanden, aber nur dann effektiv, wenn sie auch gelebt wird.

- Demokratie ist machbar, aber sie muss gelebt werden. Dazu muss man aber wissen, wie eine Gemeinde rechtlich strukturiert sein kann; welchen Rechtsraum sie bietet und wie man diesen Rechtsraum ausschöpfen kann.

- Grundsätzlich ist jede Religion frei von jeder Rechtsform. Möchten sich ihre Mitglieder aber organisieren und am Rechtsleben in Deutschland teilnehmen, gibt es zwei bevorzugte Rechtsformen. Die des Idealvereins nach dem BGB als nichtwirtschaftlicher Verein und als Köperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Konzentrieren wir uns auf die K.d.ö.R.

- Diese Körperschaft ist keine wirkliche K.d.ö.R. im staatlichen Sinne, die also staatliche Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt, sondern als K.d.ö.R. eigener Art anzusehen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegt. Lediglich die Verleihung des Status als K.d.ö.R. oder die Satzung, etc. bedürfen der Prüfung und Genehmigung durch den Staat. Das Selbstbestimmungsrecht der religiösen Gemeinde verbietet daher jegliche Staatsaufsicht in der Form der Fach- und/oder Rechtsaufsicht. Diese Rechtsform bietet für religiöse Gemeinschaften autonomes Handeln und Selbstverwaltung, wie z.B. die Erhebung der Kultussteuer, Satzungshoheit, Zuordnung der Mitgliedschaft zu der zugehörigen Gemeinde aufgrund der Ortsansässigkeit, um nur einige zu nennen. Diese Gemeinde als K.d.ö.R. ist also völlig autonom.

- Autonomes Handeln muss aber dort hinterfragt werden können, wo es sich jeder Kontrolle entziehen möchte oder sogar entziehen könnte, d. h, wenn Aufsicht und Kontrolle fehlten oder ins Leere liefen.

- Fehlt eine Aufsicht und Kontrolle durch den Staat, müsste die Gemeinde umso mehr selbst gefordert sein, diese Kontrolle und Aufsicht zu übernehmen. Wie sollen z.B. Satzungsverstöße geahndet werden, wenn keine Kontrolle oder Aufsicht vorhanden ist? Der Weg über das Gericht, z.B. einem Schied- und Verwaltungsgericht scheint nur dann Sinn zu machen, wenn sich alle Parteien verpflichtet hätten, sich dem Schiedsspruch zu unterwerfen. Fehlt es an dieser einvernehmlichen Unterwerfungserklärung, z.B. in der Satzung der Gemeinde selbst oder durch die Parteien nicht erklärt, könnte ein Urteilspruch ins Leere laufen, vielleicht auch wegen mangelnder Durchsetzbar- bzw. Vollstreckbarkeit. Eine Aufsicht durch den Landesverband wäre nur dann effektiv, wenn er ein rechtliches Regulativ besitzen würde, das ein Eingreifen im Rahmen einer Fach- und/oder Rechtsaufsicht gegenüber einer Gemeinde erlauben würde. Die Frage, die sich stellt ist, ob dies von beiden Seiten gewünscht wird?
 
- Die Verantwortung verbleibt also zunächst in der Gemeinde selbst.

- Die Aufsicht und Kontrolle muss daher über die Gemeinde selbst, über ihre Satzung erfolgen. Diese (damit habe ich unsere Satzung im Sinn) bietet jedem demokratisch gesinnten Mitglied den Ort des Handelns. Diese regelt u.a. die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder und bestimmt im Rahmen der Selbstverwaltung ihre Organe. Das höchste Organ ist die Gemeindeversammlung. Jedes einzelne Gemeindemitglied ist Teil dieses wichtigen Organs - der Gemeindeversammlung. Ohne dieses Organ können die anderen Organe nicht existieren.

- Es folgen die Gemeindevertretung und dann der Vorstand. Die Aufgaben der Organe sind eindeutig geregelt. Zum Bsp., dass einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung durch den Vorstand einzuberufen ist, vor der u.a. der Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Jahr abzugeben ist.

- Kontrolle und Aufsicht obliegen also den Gemeindemitgliedern selbst in Form des Organs der Gemeindeversammlung.
- Was würde z.B. passieren, wenn in einer Gemeinde über Jahre keine Gemeindeversammlung einberufen würde? Wären die Gemeindemitglieder dann rechtlos? Nein. Es liegt an den Gemeindemitgliedern selbst, ihre Rechte einzufordern, über die Gemeindeversammlung. Würde nichts passieren und man würde Satzungsverstoße einfach hinnehmen, dann müssten sich doch die Gemeindemitglieder fragen lassen, wie groß ihr Interesse an ihrer Gemeinde ist, um ihre demokratischen Rechte als Mitglieder, als satzungsbestimmtes Organ, wahrzunehmen? Liegt es nicht am mangelnden Interesse, dann vielleicht an Unkenntnis? Dieser kann man abhelfen.

- Liegt es an einer inneren Uneinigkeit in der Gemeinde selbst, profitieren diejenigen Gruppen davon, die sich diese Uneinigkeit zu nutzen machen können. Das können Mehrheiten, aber auch Minderheiten sein.

- Gemeindemitglieder, können nur dann demokratische Prozesse bewegen und leben, wenn sie diese auch in ihrer Gemeinde wollen, gemeinsam, in sich einig. Gleichgültigkeit, Resignation oder Uneinigkeit hat noch nie etwas bewegt.

- Kommt z.B. ein Vorstand oder eine Gemeindevertretung ihren Pflichten aus der Satzung nicht nach, hat die Gemeindeversammlung das Recht auf ihre Einberufung; es reicht oft eine Minderheit an stimmberechtigten Mitgliedern aus, um eine solche nun „außerordentliche“ Gemeindeversammlung innerhalb einer kurzen Zeit einzufordern. Hier ist der Platz der Auseinandersetzung, der Abstimmung und Entscheidung.

- Jedes einzelne Gemeindemitglied ist daher gefordert und sollte sich mit seiner Stimme einbringen oder diese einfordern. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht! Wer das vergisst, sollte sich überlegen, ob sein Platz hier ist, in unserer Gesellschaft, im Lebensraum des Grundgesetzes.

- Das Gemeindemitglied bewegt nichts, wenn es demonstrativ seiner Gemeinde fern bleibt oder zu Gemeindewahlen nicht kommt. Die Demokratie lässt natürlich diese Art des Protestes zu. Aber nicht immer ist Passivität der richtige Weg, wenn man etwas verändern möchte.

- Entscheidet man sich aber für diesen Weg, muss jedes Gemeindemitglied, das passiv ist und war, hinnehmen, wie bei den großen politischen Parteien auch, dass das Wahlergebnis und andere Entscheidungen anders ausfallen, als man sich diese vielleicht gewünscht hätte. Auch das ist Demokratie.

- Jeder muss sich daher selber fragen lassen, was sein Beitrag zur Demokratie in seiner Gemeinde ist und welche Möglichkeiten er nutzt. Es liegt also an uns, ob Demokratie machbar ist oder nicht, ob sie gelebt werden kann.

Last Updated on Tuesday, 09 March 2010 21:45
 

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